AGB

AGB - Allegemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

TÄUBL Elektro KG, verkauft und liefert, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von TÄUBL Elektro KG sind selbst dann nicht bindend, wenn TÄUBL Elektro KG ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie von TÄUBL Elektro KG schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Annahme der von TÄUBL Elektro KG gelieferten Ware gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen ebenfalls als vom Käufer akzeptiert.

2. Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarungen

Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärungen des Käufers zustande. Vorzugsweise sind Bestellungen online, schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail an uns zu senden. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern von TÄUBL Elektro KG abgeschlossenen Vereinbarungen kommen bloß mit dem Vorbehalt zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt.

3. Lieferung

TÄUBL Elektro KG steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, bloß als ungefähre Richtwerte. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von TÄUBL Elektro KG nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. TÄUBL Elektro KG steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben TÄUBL Elektro KG von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von TÄUBL Elektro KG unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hiezu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder von TÄUBL Elektro KG in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für TÄUBL Elektro KG, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegendständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.

4. Preise

Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist TÄUBL Elektro KG berechtigt, die am Tag gültigen Listenpreise zu verrechnen. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist TÄUBL Elektro KG berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten, jedoch steht dem Kunden in diesem Falle ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Ebenso ist TÄUBL Elektro KG berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung zu Lasten TÄUBL Elektro KG eingetretene nicht unerhebliche Veränderung von Fremdwährungskosten zum Euro, zum Anlass einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. TÄUBL Elektro KG ist berechtigt, Vorauskasse zu begehren.

5. Fälligkeit der Zahlung, Verzug

Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist TÄUBL Elektro KG berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 3% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist TÄUBL Elektro KG berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, TÄUBL Elektro KG sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Gerät der Kunde in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist TÄUBL Elektro KG berechtigt alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder noch teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurücktreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. TÄUBL Elektro KG ist für diesen Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Waren und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Ware zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Fakturawertes zu. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen TÄUBL Elektro KG haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von TÄUBL Elektro KG zu kompensieren. Alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung anfallenden Mahn- und Inkassospesen sind TÄUBL Elektro KG zu ersetzen. Als Verzugszinsen gelten 3% pro Monat vereinbart. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Sie gelten zahlungshalber und werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offenen Spesen durch den Käufer gutgeschrieben. Für rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt TÄUBL Elektro KG gegenüber Unternehmern keine Haftung.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von TÄUBL Elektro KG. Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der zu entrichtete Kaufpreis im Zeitpunkt des Verkaufes an TÄUBL Elektro KG abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an TÄUBL Elektro KG abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, TÄUBL Elektro KG innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.

7. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die Garantiegewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Zwischen Käufer und TÄUBL Elektro KG gilt als vereinbart dass der Käufer im Garantiefall das allfällige Gerät zu der jeweils zuständigen Servicestelle des Herstellers einbringt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Insoweit für TÄUBL Elektro KG eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet TÄUBL Elektro KG auf Grund des Produkthaftungsgesetzes für sämtliche Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmern jedoch bloß für Personenschäden und für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu übernehmen. Für Mangelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet TÄUBL Elektro KG bloß bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit) .

8. Datenschutz

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten EDV mäßig erfasst und verarbeitet werden. Jedoch nicht zu anderen Zwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben werden.

9. Marken- und Urheberrechte

Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an sämtlicher Software, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert, noch sonst wie Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter können wir nicht haftbar gemacht werden.

10. Nebenabsprachen

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

11. Rücktrittsbelehrung

Dem Konsument steht ein Rückgaberecht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware zu. Eventuelle Wertminderungen sowie Installations- und Lieferkosten sind in jedem Fall vom Verbraucher zu tragen.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz von TÄUBL Elektro KG. Als Gerichtsstand gilt Wien. Auf alle Geschäftsfälle ist Österreichisches Recht anzuwenden.

TÄUBL Elektro KG - Elektro- & EDV Installationen in Wien und Umgebung